Im Februar 2022 wurde das Promotionsverfahren von Julia Pommerening erfolgreich abgeschlossen. Sie hat unter der Betreuung von Prof. Dr. Matthias Kilian eine Arbeit zum Thema "Der Rechtsanwalt in Portugal" verfasst. Zweitgutachter war Prof. Dr. Martin Henssler. Sobald die Arbeit veröffentlicht wird, wird das Werk auf dieser Seite näher vorgestellt werden.
Pommerening, Der Rechtsanwalt in Portugal
Kilian/Eckardt, AnwBl 2021, 157 ff.
Kilian und Eckardt, ehemalige Mitarbeiterin im DKZ, berichten in einem Beitrag im Anwaltsblatt (AnwBl 2021, 157 ff.) über die Reformen der Juristenausbildung in England und Wales und verdeutlichen auf diese Weise, dass in England und Wales als dem neben Deutschland zweiten großen Rechtsdienstleistungsmarkt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Anwaltschaft umfassende Reformen der Ausbildung in die Wege geleitet worden sind, während sich die Reformdiskussion in Deutschland weiterhin in Detailfragen verliert.
Konferenz in Charkiw (Ukraine) zum Thema „Rechtsanwaltschaft in der Ukraine
Akad. Oberrat Dr. Christian Deckenbrock hat am 16.12.2021 an einer (digitalen) Konferenz in Charkiw (Ukraine) zum Thema „Rechtsanwaltschaft in der Ukraine – gegenwärtiger Stand und Entwicklungschancen“ teilgenommen un dort zum Thema "Interessenkonflikte im deutschen Anwaltsrecht" gesprochen. Der Tagungsband wird unter dem Link https://dspace.nlu.edu.ua/handle/123456789/19328 abrufbar sein.
Vortrag anlässlich der Feier zur 160-jährigen deutsch-japanischen Freundschaft
Prof. Dr. Dres. h.c. Hanns Prütting, dem 2018 in Anerkennung seiner herausragenden Verdienste um die Vertiefung der japanisch-deutschen Beziehungen im Bereich der Rechtswissenschaft der „Orden der Aufgehenden Sonne am Halsband, goldene Strahlen“ der japanischen Regierung verliehen worden ist, hat am 17.9.2021 einen Vortrag anlässlich der Feier zur 160-jährigen deutsch-japanischen Freundschaft zum Thema „Der elektronische Rechtsverkehr“ gehalten. Pandemiebedingt konnte der Vortrag nur digital stattfinden.
3rd Consumer Financial Protection Conference
Akad. Rat Dr. David Markworth hat am 3.9.2021 auf Einladung einen Vortrag im Rahmen der internationalen 3rd Consumer Financial Protection Conference an der University of Copenhagen zum Thema „Regulation of Abusive Informal Debt Collection Practices“ gehalten. In seinem Referat, das den Titel “Debt Collection Services in Germany – A sector in turmoil” trägt, ist er insbesondere auf die jüngsten Entwicklungen in Deutschland zum Thema Sammelklagen-Inkasso eingegangen. Im Mittelpunkt standen dabei die Änderungen des RDG, die das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021 (BGBl. I, S. 3415) mit sich gebracht hat, und die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 13. Juli 2021 (Az. II ZR 84/2020). Die schriftliche Fassung des Beitrags wird demnächst in einem Tagungsband veröffentlicht.
Henssler, NJW 2021, 503 ff. und Kilian, BB 2021, 323 ff.
Henssler (NJW 2021, 503 ff.) und Kilian (BB 2021, 323 ff.) befassen sich jeweils mit den berufs- und haftungsrechtlichen Folgen des Brexits für britische Rechtsanwaltsgesellschaften in Deutschland. Sie geben in diesem Zusammenhang auch einen Ausblick auf die geplante Änderung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe im Allgemeinen und die vorgeschlagenen Neuregelungen für ausländische Berufsausübungsgesellschaften im Besonderen. Berücksichtigt ist auch das Trade and Cooperation Agreement von 23.12.2020.
Henssler, in: Festschrift Marhold, S. 883 ff.
Ein Beitrag von Prof. Dr. Martin Henssler zum österreichischen Anwaltsrecht („Österreich als Standort für internationale Anwaltsgesellschaften – Ein Plädoyer für eine europarechtskonforme Auslegung des österreichischen Anwaltsrechts“) ist in der Festschrift zu Ehren von Franz Marhold (Wien 2020, S. 883 ff.) erschienen.
Gastprofessur Henssler an den Universitäten Florenz und Siena
2018 und 2019 war Prof. Dr. Martin Henssler als Gastprofessor an den Universitäten Florenz und Siena und hat in dieser Zeit neben dem italienischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht auch intensiv das italienische Anwaltsrecht erforscht. Unter anderem hat er sich unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Rechtsanwälten während einer großen englischsprachigen Tagung mit aktuellen Entwicklungen im italienischen Anwaltsrecht befasst und behandelte in einer wei-teren von der Notarkammer organisierten Tagung Fragen der notariellen Praxis. Schriftliche Fassungen der auf der anwaltsrechtlichen Tagung gehaltenen Referate wurden in einem Sammelband in der Schriftenreihe des Anwaltsinstituts veröffentlicht (Henssler/Landini, Lawyers in Italy. Challenge the change. 2020) werden. Die zum italienischen Berufsrecht gewonnenen Erkenntnisse sind zudem in die rechtsvergleichenden Abschnitte der Neuauflage des Henssler/Prütting eingeflossen. Hier gab es aufgrund von Gesetzesänderungen und Entscheidungen des italienischen Verfassungsgerichts auch aus deutscher Sicht interessante Entwicklungen.
Kilian, ZEuP 2020, S. 195 ff.
In einem Blick auf das niederländische Recht bespricht Prof. Dr. Matthias Kilian ein Urteil des Hoge Raad in Den Haag vom 15.1.2016 (Az. 14/05661), wonach einem Beweisstück in englischer, deutscher oder französischer Sprache im Zivilprozess grundsätzlich keine Übersetzung beigefügt sein muss (abgedruckt in: ZEuP 2020, S. 195 ff.). Darüber hinaus muss ein Richter ein Beweisstück, das in einer Fremdsprache verfasst ist, dann berücksichtigen, wenn für die zutreffende Beurteilung des Inhalts eine Übersetzung nicht benötigt wird. Im Übrigen muss aber die Möglichkeit bestehen einer Übersetzung nachzureichen. Insbesondere beleuchtet Kilian auch die Rechtslage in Deutschland, Frankreich, Spanien, Schweiz, Österreich, Italien, Luxemburg sowie in England und Wales.
Deckenbrock, Hikakuhō Zasshi – Comparative Law Review 53 [2019], No. 2 [190], S. 107 – 135
Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock stellt die neuen Entwicklungen im anwaltlichen Gesellschaftsrecht in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union in dem rechtsvergleichenden Journal 比較法雑誌 (Hikakuhō Zasshi – Comparative Law Review) dar, das in japanischer Sprache erscheint (in: 比較法雑誌 [Hikakuhō Zasshi – Comparative Law Review) 53 [2019], No. 2 [190], S. 107 – 135).
Im gleichen Band findet sich außerdem ein Beitrag, über die Qualifikation des Rechtsanwalts im Bereich des Sportrechts.
Deckenbrock erläutert, wie der Fachanwalt für Sportrecht in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird (in: 比較法雑誌 [Hikakuhō Zasshi – Comparative Law Review] 53 [2019], No. 2 [190], S. 137 – 168). Beide in japanischer Sprache publizierten Beiträge gehen auf einen Forschungsaufenthalt von Deckenbrock in Tokio im März 2019 zurück, in dessen Rahmen er Vorträge an der Chuo Law School und der dortigen Anwaltskammer gehalten hat.