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Prof. Dr. Martin Henssler

Geschäftsführender Direktor

© Pascal Bünning

Prof. Dr. Martin Henssler, geboren 1953 in Stuttgart, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und promovierte sich dort bei Prof. Dr. Bernd Rüthers mit einer Arbeit zum Konzernarbeitsrecht. Im Anschluss war er zunächst als Staatsanwalt und Richter in Überlingen und Konstanz tätig, bevor er sich 1990 – ebenfalls in Konstanz – mit der Arbeit „Das Risiko als Vertragsgegenstand“ habilitierte.

Martin Henssler ist Universitätsprofessor, seit 1998 geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und seit 1991 des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln. Im Rahmen seiner universitären Tätigkeit war er mehrere Jahre Dekan der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal und nahm Gastprofessuren u.a. an den Universitäten Paris, Florenz und Siena wahr. Neben führenden Kommentaren, Lehr- und Handbüchern zu allgemein zivilrechtlichen, berufsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Themen gibt Prof. Henssler zahlreiche Zeitschriften und Schriftenreihen heraus. Seit 2021 ist er außerdem Of-Counsel der Rechtsanwaltskanzlei Seitz.

Er ist als Sachverständiger im Deutschen Bundestag und Europaparlament tätig und bekleidete die Ämter des Präsidenten des Deutschen Juristentages sowie des Vorsitzenden des Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung. Außerdem ist er Mitglied in Fachgremien und wissenschaftlichen Beiräten. Seit vielen Jahren wurde Prof. Henssler wiederholt als einer der führenden Wissenschaftler im Personalwesen ausgezeichnet und für sein rechtspolitisches Engagement u. a. mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.